Änderungen am COTIF‑Übereinkommen und Einführung von Anhang H (EST)
abgestimmt am
21.03.2024
Zusammenfassung
Der Beschluss der 13. OTIF‑Generalversammlung ändert das COTIF‑Übereinkommen, ergänzt die Anhänge E und G und führt den neuen Anhang H (EST) für sichere Zugbetriebe ein. Inkrafttreten erfolgt 12 Monate nach Genehmigung durch die Mehrheit der Mitgliedstaaten; Österreich plant die Änderungen zu genehmigen.
einfache MehrheitXXVII21.03.2024
Andere
Schienentransport
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Begriff "Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur" wird in Artikel 2 neu definiert und um den Unterpunkt zu sicheren Zugbetrieben erweitert.
Ein neuer Anhang H (EST) wird eingeführt, der einheitliche Sicherheitszertifikate und Überwachungsregeln für den internationalen Zugbetrieb festlegt.
Der Fachausschuss für technische Fragen erhält erweiterte Befugnisse, um Anlagen zu den neuen Sicherheitsregeln zu prüfen und zu beschließen.
Die Fristen für das Inkrafttreten von Änderungen an den Anhängen werden auf 36 Monate nach Mitteilung festgelegt, mit Ausnahmen für Staaten, die vorher widersprechen.
Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge E (CUI) und G (ATMF) sowie die Einfügung des neuen Anhangs H (EST) zum Übereinkommen
Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge E (CUI) und G (ATMF) sowie die Einfügung des neuen Anhangs H (EST) zum Übereinkommen
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