Das bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Georgien regelt die gegenseitige, freiwillige Hilfe bei Natur‑ und Technikkatastrophen. Es definiert Zuständigkeiten, erleichtert Grenzübertritte für Personal und Ausrüstung und legt Haftungs‑ sowie Datenschutzbestimmungen fest.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Andere
Zivilschutz
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen regelt die freiwillige, gegenseitige Hilfe bei Natur‑ und Technikkatastrophen auf dem Hoheitsgebiet beider Staaten.
Zentrale Begriffe wie "Naturkatastrophe", "hilfeleistende Vertragspartei" und "Hilfsgüter" werden definiert, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die zuständigen Behörden sind das österreichische Bundesministerium für Inneres und das georgische Innenministerium; sie koordinieren Anfragen und Hilfemaßnahmen.
Auf Antrag kann die hilfeersuchende Partei Hilfe in Form von Hilfsteams, Experten, Ausrüstung oder Hilfsgütern erhalten; Art und Umfang werden zwischen den Behörden abgestimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.