Änderungsprotokoll zum OPEC‑Amtssitzabkommen – Verfassungsrechtliche Anpassungen
abgestimmt am
17.04.2024
Zusammenfassung
Das Änderungsprotokoll zum OPEC‑Amtssitzabkommen beseitigt verfassungswidrige Immunitätsklauseln, führt einen unabhängigen Streitbeilegungsmechanismus für Arbeitskonflikte ein und legt fest, dass OPEC bei Schadenersatzklagen wegen Fahrzeugbetrieb in Österreich nicht immun ist. Das Protokoll tritt voraussichtlich am 1. Februar 2024 in Kraft und verursacht keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Andere
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
Das Protokoll ändert Artikel 5 des OPEC‑Amtssitzabkommens, um den Zugang zu österreichischen Gerichten im Notfall zu ermöglichen.
Artikel 9 wird ergänzt: OPEC verzichtet in bestimmten Fällen auf ihre Immunität, insbesondere bei Schadenersatzklagen wegen Fahrzeugbetrieb und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Durch das Protokoll wird ein unabhängiger, unparteiischer Mechanismus für arbeitsrechtliche Streitigkeiten eingeführt, der die Rechte von OPEC‑Mitarbeitern stärkt.
Finanziell verursacht das Protokoll keine zusätzlichen Belastungen für Bund, Länder, Gemeinden oder Sozialversicherungsträger.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.