Land‑ und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024 (LFBAG 2024)
abgestimmt am
20.03.2024
Zusammenfassung
Das LFBAG 2024 regelt die duale Ausbildung zum Facharbeiter und Meister in der Land‑ und Forstwirtschaft, definiert Ausbildungsgebiete, legt Pflichten von Lehrbetrieben und Ausbildern fest und schafft neue Instrumente wie Ausbildungsversuche und Berufsausbildungsassistenz.
2/3 MehrheitXXVII20.03.2024
Gesetz
Verfassung
Arbeitsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Ziel des Gesetzes ist die Qualitätssicherung der Ausbildung durch Vermittlung von Fach‑, Methoden‑, Sozial‑ und Selbstkompetenz sowie die Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein.
Die Ausbildung gliedert sich in die Facharbeiter‑ und Meisterqualifikation und umfasst 16 Ausbildungsgebiete von Landwirtschaft bis Berufsjagdwirtschaft.
Lehrbetriebe müssen als Lehrberechtigte anerkannt sein; Voraussetzung ist geeignete Betriebsgröße, Fach‑ und pädagogische Eignung der Ausbilder.
Lehrlings‑ und Fachausbildungsstellen übernehmen zentrale Aufgaben wie Festsetzung von Lehrlingseinkommen, Genehmigung von Lehrverträgen, Datenverwaltung und Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.