Protokoll zur Reduktion von Schwefel‑, Stickstoff‑ und Ozonvorläufern
abgestimmt am
21.03.2024
Zusammenfassung
Der Protokoll ergänzt die 1979er‑Konvention über grenzüberschreitende Luftverschmutzung und legt verbindliche Ziele zur Reduktion von Schwefel, Stickstoffoxiden, Ammoniak und VOC fest. Er definiert kritische Belastungswerte, Emissionsobergrenzen und technische Vorgaben für Messungen, Berichtspflichten und den Austausch von Informationen.
einfache MehrheitXXVII21.03.2024
Andere
Umwelt
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Protokoll legt ein gemeinsames Ziel fest, die Emissionen von Schwefel, Stickstoffoxiden, Ammoniak und VOC bis zum Jahr 2010 deutlich zu reduzieren.
Kritische Belastungswerte für Acidität, Eutrophierung und Ozon werden definiert, um die maximal zulässige Schadstoffbelastung zu bestimmen.
Für jede Partei werden Emissionsobergrenzen festgelegt, die je nach Wirtschaftskraft und vorhandenen Emissionen variieren.
Neue Anlagen müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten die festgelegten Grenzwerte einhalten; bestehende Anlagen erhalten längere Fristen, abhängig vom wirtschaftlichen Entwicklungsstand.
Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.