Erweiterung des Göteborg‑Protokolls: neue Grenzwerte für Partikel und VOCs
abgestimmt am
21.03.2024
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Göteborg‑Protokoll um neue Emissionsgrenzwerte für Partikel und VOCs, führt Anhänge X und XI ein und legt Übergangsfristen für die Umsetzung fest.
einfache MehrheitXXVII21.03.2024
Andere
Umwelt
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ein neuer Abschnitt legt fest, dass neue feste Quellen ein Jahr nach Inkrafttreten des Protokolls emissionsbegrenzende Maßnahmen ergreifen müssen.
Die bestehenden Emissionsgrenzwerte für SO₂, NOₓ, NH₃ und VOCs werden aktualisiert und um neue Zielwerte bis 2020 erweitert.
Ein neuer Anhang X definiert Grenzwerte für Partikelemissionen aus festen Quellen.
Ein neuer Anhang XI legt Höchstwerte für VOC‑Gehalte in Lacken, Farben und Fahrzeugreparaturprodukten fest.
Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.