Anpassung des VAG 2016 an die BKV‑Regelungen des PKG
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 an die jüngsten Änderungen im Pensionskassengesetz an, indem er neue Informations‑ und Kündigungsregelungen für betriebliche Kollektivversicherungen einführt und zahlreiche redaktionelle Anpassungen vornimmt. Ziel ist ein gleichwertiges Schutzniveau für Versicherten und mehr Transparenz.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Der Eintrag zu § 292 im Inhaltsverzeichnis wird gestrichen, weil er durch das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz bereits abgedeckt ist.
Der Verweis in § 5 Z 28 lit. c wird von der alten MiFID‑Richtlinie (2004/39/EG) auf die aktuelle MiFID‑II‑Richtlinie (2014/65/EU) aktualisiert.
In § 50 Abs. 1 wird der Verweis auf das Aktiengesetz (AktG) erweitert, um die geänderten Bestimmungen zu den Aufsichtsratsmitgliedern zu berücksichtigen.
Ein neuer Absatz (2a) legt fest, dass Informationen für Versicherten regelmäßig aktualisiert, klar und verständlich formuliert, in deutscher Sprache (oder nach Einverständnis einer anderen Sprache) und kostenlos bereitgestellt werden müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.