Beitritt Österreichs zum Zusatzprotokoll CMR – Elektronischer Frachtbrief
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass Österreich dem Zusatzprotokoll zum CMR‑Übereinkommen beitritt, das die Ausstellung eines elektronischen Frachtbriefs regelt. Damit erhalten digitale Frachtdokumente dieselbe Rechtskraft wie Papierfrachtbriefe und unterstützen die EU‑Verordnung 2020/1056. Der Beitritt erfordert keine zusätzlichen Haushaltsmittel.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Andere
Straßenverkehr
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Protokoll definiert zentrale Begriffe wie elektronische Mitteilung, elektronischer Frachtbrief und elektronische Signatur.
Ein elektronischer Frachtbrief, der den Vorgaben des Protokolls entspricht, hat dieselbe Beweiskraft und dieselben Wirkungen wie ein Papierfrachtbrief.
Der elektronische Frachtbrief muss mittels einer zuverlässigen elektronischen Signatur authentifiziert werden; die Zuverlässigkeit wird vermutet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Das Verfahren zur Ausstellung muss die Integrität der Angaben sicherstellen; Änderungen dürfen nur im normalen Kommunikationsverlauf erfolgen und müssen erkennbar sein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.