Kennzeichnung von Funkanlagen und Anpassung der internationalen Postlaufzeiten
abgestimmt am
15.05.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt neue Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen ein, erlaubt den Verkauf ohne Ladegerät und verlängert Lieferfristen für internationale Briefsendungen. Gleichzeitig werden viele Papier‑Nachweispflichten durch elektronische Verfahren ersetzt.
einfache MehrheitXXVII15.05.2024
Gesetz
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
Wirtschaftsakteure müssen Verbrauchern die Möglichkeit geben, Funkanlagen ohne Ladegerät zu kaufen und dies mit einem gut sichtbaren Piktogramm kennzeichnen.
Einführer müssen bei der Bereitstellung von Funkanlagen ein Etikett anbringen, das die Information über das Ladegerät enthält.
Händler müssen dasselbe Etikett wie Einführer anbringen, damit die Information überall gleich ist.
Für Funkanlagen, die ohne Ladegerät verkauft werden, muss die Gebrauchsanleitung Angaben zur Ladefunktion und zu kompatiblen Ladegeräten enthalten; diese Infos müssen zusätzlich auf einem Etikett stehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.