Psychotherapiegesetz 2024 – einheitliche Regelung der Psychotherapie in Österreich
abgestimmt am
17.04.2024
Zusammenfassung
Das Psychotherapiegesetz 2024 schafft ein einheitliches Berufsbild für Psychotherapeut:innen, führt eine elektronische Berufsliste ein, regelt Ausbildung, Approbation, Online‑Therapie und verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung. Gleichzeitig werden das Musiktherapie‑ und Psychologengesetz um EU/EWR‑Anerkennungs‑ und Online‑Praxis‑Bestimmungen ergänzt.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Einführung des Psychotherapiegesetzes 2024, das den Gegenstand (Ausübung der Psychotherapie) und den Geltungsbereich klar definiert.
Regelt die dreistufige psychotherapeutische Ausbildung (Bachelor, Master, Fachausbildung) inklusive Praktika, Selbsterfahrung und Supervision.
Einführung einer elektronischen Berufsliste (Psychotherapie) und eines Antragsverfahrens zur Eintragung, das die Berechtigung zur Berufsausübung dokumentiert.
Erlaubt die Durchführung von Online‑Psychotherapie unter Einhaltung aller Berufspflichten und Dokumentationspflichten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.