Umfassende Reform des österreichischen Hochschulsystems
abgestimmt am
17.04.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz bündelt umfangreiche Änderungen an den wichtigsten Hochschulgesetzen, führt eine neue Integritätsdefinition ein, schafft interhochschulische Organisationseinheiten und modernisiert Anerkennungs‑ sowie Studienstrukturen.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Gesetz
Hochschulausbildung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2024
Ein neuer Paragraph (§ 20d) schafft interhochschulische Organisationseinheiten, die Kooperationen zwischen Hochschulen ermöglichen.
Ein neuer § 2a definiert Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Kontext und legt Sanktionen für Fehlverhalten fest.
Zulassung zu stark nachgefragten Masterstudien wird evidenzbasiert geregelt; die Festlegung muss bis spätestens 30. April erfolgen.
Anerkennung von Prüfungen und Kompetenzen wird auf maximal 90 ECTS begrenzt; das Wort „Qualifikationen“ wird durch „Kompetenzen“ ersetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.