Einführung der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte plus für integrierte ukrainische Vertriebene
abgestimmt am
13.06.2024
Zusammenfassung
Der Entwurf führt die Rot‑Weiß‑Rot‑Karte plus ein, um vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits im Arbeitsmarkt tätig sind, in das reguläre Niederlassungsregime zu überführen und schließt Jugendliche unter 18 Jahre in die Ausbildungspflicht ein.
einfache MehrheitXXVII13.06.2024
Gesetz
Flüchtling
junger Mensch
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Ein neuer Nachweis über mindestens zwölf Monate vollversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 24 Monaten ist Voraussetzung für die Erteilung der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte plus.
Die Rot‑Weiß‑Rot‑Karte plus kann nur erteilt werden, wenn die regionale Geschäftsstelle des AMS die Voraussetzungen bestätigt.
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen können ebenfalls die Rot‑Weiß‑Rot‑Karte plus erhalten, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.
Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden in die Ausbildungspflicht einbezogen, sofern sie die Schulpflicht erfüllen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.