Digitalisierung der Arbeitslosenversicherung und Einführung von Arbeitsstiftungen
abgestimmt am
13.06.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf digitalisiert die Antragstellung für Arbeitslosengeld, reduziert persönliche Vorsprachen und erlaubt juristischen Personen, Arbeitsstiftungen zu gründen.
einfache MehrheitXXVII13.06.2024
Gesetz
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Anträge auf Arbeitslosengeld sollen vorrangig über ein einheitliches elektronisches Formular eingereicht werden; das elektronische Absenden gilt als Antragstellung.
Persönliche Vorsprachen bei der regionalen Geschäftsstelle sind nur bei Erstantrag oder nach einer Unterbrechung von mehr als zwei Jahren verpflichtend.
Rückwirkende Auszahlung von Arbeitslosengeld bleibt nur in Ausnahmefällen möglich (Wochenende, Feiertag, höhere Gewalt, Lehrlingsfall).
Juristische Personen können künftig Arbeitsstiftungen (z. B. Frauen‑ oder Jugendstiftungen) bereitstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.