Einführung des Sonderwochengeldes zur EU‑konformen Absicherung von Schwangeren in Karenz
abgestimmt am
12.06.2024
Zusammenfassung
Das Sonderwochengeld‑Gesetz führt eine neue Leistung für schwangere Personen in Karenz ein, die keinen Anspruch auf reguläres Wochengeld haben, und passt dafür acht weitere Gesetze an.
einfache MehrheitXXVII12.06.2024
Gesetz
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Ein neues Sonderwochengeld wird eingeführt, das Personen in Karenz ohne Anspruch auf reguläres Wochengeld erhalten.
Die Höhe des Sonderwochengeldes orientiert sich am erhöhten Krankengeld (§ 141 Abs. 2 ASVG) und wird anhand des letzten Arbeitsverdienstes vor dem Versicherungsfall berechnet.
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. September 2022 in Kraft; Anträge für bereits entstandene Fälle können bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden.
Die Finanzierung erfolgt zu 70 % aus dem Familienlastenausgleichsfonds und zu 30 % aus Mitteln der Krankenkassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.