Vereinbarung zur Erhöhung des Hochwasserschutzes am Rhein (Bund‑Vorarlberg‑Schweiz)
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Der Bund und Vorarlberg vereinbaren, gemeinsam mit der Schweiz den Hochwasserschutz am Rhein zu verbessern, indem die Abflusskapazität von 3.100 m³/s auf 4.300 m³/s erhöht wird; Vorarlberg trägt 25 % der österreichischen Kosten (max. EUR 273,718 Mio.) und zahlt jährlich EUR 10,948,720.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Andere
Wasserbau
Föderalismus
Schwerpunkte
Ziel des Vorhabens ist die Erhöhung der Abflusskapazität des Rheins von 3.100 m³/s auf 4.300 m³/s, um das Hochwasserrisiko im unteren Rheintal deutlich zu senken.
Das Land Vorarlberg beteiligt sich mit 25 % an den österreichischen Kosten des gemeinsamen Werks, maximal EUR 273,718 Mio., und zahlt jährlich EUR 10,948,720 nach Baubeginn.
Zur Umsetzung wird die Internationale Rheinregulierung (IRR) gegründet; Vorarlberg nominiert je ein Mitglied für den Bilateralen Ausschuss und den Aufsichtsrat.
Die rechtliche Grundlage der Vereinbarung ist Art. 15a B‑V‑G; weitere Verweise auf Art. 10 Abs. 1 Z 10 und Art. 17 B‑V‑G bestimmen den Zuständigkeitsbereich von Bund und Land.
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
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