DORA‑Vollzugsgesetz – Umsetzung der EU‑Resilienz‑Regelungen für den Finanzsektor
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Das DORA‑Vollzugsgesetz führt EU‑weite Vorgaben zur digitalen Resilienz im Finanzsektor in Österreich ein, erweitert die Befugnisse der FMA und passt zahlreiche Finanzgesetze an.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Informatik
Finanzwesen
Versicherungswesen
Geld- und Kreditwesen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die FMA wird als zentrale Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der DORA‑Verordnung benannt und erhält erweiterte Befugnisse, u. a. Anordnungen, Datenabfragen und Sanktionen.
Finanzakteure müssen IKT‑Risiken managen, regelmäßige Resilienz‑Tests durchführen und ein umfassendes IKT‑Risikomanagement etablieren.
Verstöße gegen die DORA‑Vorgaben werden mit Geldstrafen bis zu 150 000 € für Personen und bis zu 500 000 € bzw. 1 % des Jahresumsatzes für Unternehmen geahndet.
Die FMA arbeitet eng mit der Oesterreichischen Nationalbank zusammen, um die Aufsicht über Kreditinstitute und andere Finanzakteure zu koordinieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.