Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 – Stärkung von Finanzstrafen und Aufbewahrungspflichten
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Das BBKG 2024 bündelt Änderungen im Finanzstraf‑, Sozialversicherungs‑ und Meldestandard‑Gesetz, um Steuerbetrug durch Scheinunternehmen zu bekämpfen, den Verkürzungszuschlag zu erleichtern und neue Sanktionen für falsche Belege einzuführen.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Strafrecht
Finanzwesen
soziale Sicherheit
Geld- und Kreditwesen
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Der Verkürzungszuschlag wird erweitert: Die Abgabenerhöhung von 10 % kann nun bis zu 33 000 € betragen, die Frist für die Zahlung kann auf bis zu sechs Monate verlängert werden und ein Zahlungsaufschub ist ausgeschlossen.
Eine neue Finanzordnungswidrigkeit wird eingeführt, die das Verfälschen, Erstellen oder Verwenden falscher Belege für abgaben‑ oder monopolrechtliche Aufzeichnungen unter Strafe stellt (Geldstrafe bis zu 100 000 €).
Finanzinstitute müssen Dokumente, die für die Sorgfaltspflichten nach den Hauptstücken 3‑7 nötig sind, sieben Jahre nach Ablauf des jeweiligen Meldezeitraums aufbewahren.
Die Parteistellung des Amtes für Betrugsbekämpfung wird auf alle Verwaltungsstrafverfahren nach § 111 ASVG ausgeweitet, sodass das Amt selbst Beschwerde und Revisionen einlegen kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.