Erweiterung des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes zur Bekämpfung von Scheinunternehmen
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz: Es vergrößert die Datenbank um Scheinunternehmen, erlaubt vorübergehende Geldsperren bei Banken, stärkt die Haftung von Auftraggebern und erweitert die Beteiligungsrechte weiterer Behörden.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Finanzwesen
soziale Sicherheit
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die Sozialbetrugsdatenbank wird erweitert, sodass künftig auch Daten zu Scheinunternehmen und Verdachtsfällen erfasst werden.
Das Amt für Betrugsbekämpfung kann Banken anweisen, Geldtransaktionen von Unternehmen, die als Scheinunternehmen gelten, vorübergehend zu sperren (max. 30 Tage, bei Bedarf bis zu 90 Tage).
Auftraggebende Unternehmen haften, wenn sie bei der Auftragsvergabe wussten oder wissen mussten, dass ihr Vertragspartner ein Scheinunternehmen ist – auch für Entgeltansprüche von Arbeitnehmern in nachfolgenden Unternehmen.
Für jedes Bundesland wird ein Sozialbetrugsbekämpfungsbeauftragter bestellt; die Liste der zuständigen Stellen wird um das Arbeitsmarktservice (AMS) erweitert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.