Beitrag Österreichs zu EBRD, IIC und IFAD (IFI‑Beitragsgesetz 2024)
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Das IFI‑Beitragsgesetz 2024 verpflichtet Österreich, zusätzliche Kapitalanteile bei der EBRD und IIC zu übernehmen und 18,5 Mio. € zum IFAD‑13 beizutragen, um die Ukraine‑Unterstützung, den Privatsektor in Lateinamerika und die ländliche Entwicklung weltweit zu fördern.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Österreich übernimmt 9 197 neue Kapitalanteile à 10 000 € bei der EBRD‑GCI III, um die Unterstützung der Ukraine ab 2024 zu sichern.
Österreich zeichnet 816 Kapitalanteile à 21 000 USD bei der IIC‑GCI III, um das neue Geschäftsmodell von IDB‑Invest zu unterstützen.
Österreich leistet einen Beitrag von 18,542 Mio. € zur 13. Wiederauffüllung des IFAD‑13, verteilt auf drei Jahresraten (2025‑2027).
Das Bundesministerium für Finanzen berichtet halbjährlich dem Nationalrat über die Umsetzung und Ergebnisse der IFI‑Beiträge.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.