Das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz wird geändert, um einen bis zu 20 % hohen Top‑Up‑Zuschlag für Investitionszuschüsse bei Photovoltaik‑ und Stromspeicherprojekten zu ermöglichen, wenn europäische Komponenten verwendet werden. Gleichzeitig wird die frühere Vorgabe zur regionalen Wertschöpfung gestrichen.
2/3 MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Umwelt
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Ein Top‑Up‑Zuschlag von bis zu 20 % kann auf Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gewährt werden, wenn technische Komponenten aus europäischer Wertschöpfung verwendet werden.
Die bisherige Fördervoraussetzung zur Erhöhung regionaler Wertschöpfung wird gestrichen, um den Ausbau nicht zu bremsen.
Formale Anpassungen in § 6a Abs. 2: Der Strichpunkt am Ende von Z 3 wird durch einen Punkt ersetzt und Z 4 entfällt.
Der Verweis in § 102 Z 3 wird um die neuen Regelungen aus § 6a Abs. 1 und Abs. 4 ergänzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.