Novelle 15a – Senkung des Mindestalters & erweiterte Heimhelfer‑Kompetenzen
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Die Novelle senkt das Mindestalter für Sozialbetreuungsberufe auf 18 Jahre, erweitert die Kompetenzen von Heimhelfern durch ein neues Modul und führt die Bezeichnung „Pflegeassistent:in“ ein. Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Andere
Föderalismus
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Das Mindestalter für alle Sozialbetreuungsberufe wird einheitlich auf 18 Jahre gesenkt, um den Übergang vom Schulabschluss in die Berufsausbildung zu erleichtern.
Die neuen Kompetenzen für Heimhelfer:innen werden durch das erweiterte Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ eingeführt.
Durch das Modul erhalten Heimhelfer:innen erweiterte Tätigkeiten, u. a. Assistenz bei der Applikation von Augen‑, Nasen‑ und Ohrentropfen, beim An‑/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und bei der Vitalzeichenkontrolle.
Die Berufsbezeichnung „Pflegehelfer:in“ wird durch die modernere Bezeichnung „Pflegeassistent:in“ ersetzt, um die Qualifikationsstufe klarer zu kennzeichnen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.