Erhöhung der Kostenhöchstsätze für vulnerable Fremde und UMF
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Der Bund erhöht die Kostenhöchstsätze für die Grundversorgung vulnerabler Fremder, führt einen gesonderten Satz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Kinder‑ und Jugendhilfe‑Einrichtungen ein und finanziert die Mehrkosten zu 60 % aus Bundesmitteln.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Andere
Flüchtling
Föderalismus
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Erhöhung der Kostenhöchstsätze für die Sonderunterbringung von pflegebedürftigen Personen, um die steigenden Ausgaben zu decken.
Ein neuer Kostenhöchstsatz für Sonderbetreuung in organisierten Unterkünften wird eingeführt.
Ein gesonderter Kostenhöchstsatz für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Fremden (UMF) wird festgelegt.
Ergänzung von Art. 7 Abs. 2, die es erlaubt, UMF in Einrichtungen der Kinder‑ und Jugendhilfe zu unterbringen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.