Zusammenfassung
Das Rahmenabkommen zwischen Österreich und Ungarn regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, damit Einsatzkräfte und Fahrzeuge beider Länder schneller helfen können.einfache Mehrheit XXVII 18.09.2024
Andere
Gesundheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
In Kraft ab 26.07.2024
- Das Abkommen definiert zentrale Begriffe wie Rettungsdienst, Notfallrettung und Einsatzkräfte, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Regionale Kooperationsvereinbarungen werden von den jeweiligen Landesregierungen bzw. dem ungarischen Gesundheitsminister abgeschlossen.
- Einsatzkräfte dürfen im anderen Land tätig sein, ohne dort Mitglied einer Berufskammer zu werden, und behalten ihre nationale Rechtsstellung.
- Patienten und Einsatzpersonal, die im Rahmen des Abkommens die Grenze überqueren, sind von der Pflicht zur Mitführung von Reisedokumenten befreit, solange dies praktisch möglich ist.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.