Anpassungen im Sozialversicherungsrecht zur Entlastung der Landwirtschaft
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz senkt den Prozentsatz beim fiktiven Ausgedinge, streicht den Solidaritätsbeitrag, erhöht die Pensions‑Beitragsgrundlage für Kinder bis 27 Jahre und passt die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung an.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Anrechnungsprozentsatz beim fiktiven Ausgedinge wird von 13 % auf 10 % gesenkt, wodurch die Ausgleichszulage realistischer berechnet wird.
Der Solidaritätsbeitrag von 0,5 % auf Pensions‑ und Sonderzahlungen wird vollständig gestrichen.
Für Kinder, die bis zum 27. Lebensjahr im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten, wird die Pensions‑Beitragsgrundlage von einem Drittel auf die Hälfte der Betriebsführungs‑Beitragsgrundlage erhöht.
Die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung wird an die Werte des ASVG und GSVG angeglichen, wodurch landwirtschaftliche Versicherten geringere Beiträge zahlen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.