Stundungs‑ und Ratenzahlungsregelung für Frequenzgebühren
abgestimmt am
07.07.2020
Zusammenfassung
Das TKG‑2003 wird um Regelungen erweitert, die Unternehmen bei hohen Frequenzgebühren eine Ratenzahlung oder Stundung bis zu zwölf Monaten ermöglichen, sofern die Regulierungsbehörde zustimmt.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Gesetz
Gesundheit
Telekommunikation
Schwerpunkte
Im Bescheid für die Frequenzzuteilung wird eine Zahlungsfrist von acht Wochen festgelegt.
Bei Frequenzzuteilungen über 50 Mio. € können Unternehmen innerhalb von zwei Wochen nach Bescheid einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung bis zu zwölf Monate stellen.
Die Regulierungsbehörde entscheidet nach Anhörung des Finanz‑ und Landwirtschaftsministers; die Stundungszinsen betragen 1 % über dem von der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlichten Basiszinssatz.
Die Regelung aus § 55 Abs. 10b gilt nur für Vergabeverfahren, deren Bescheid bis zum 31. März 2021 ergangen ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.