COVID‑19‑Investitionsprämie – Finanzielle Unterstützung für Unternehmensinvestitionen
abgestimmt am
07.07.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt der Digitalisierungs‑ und Wirtschaftsministerin, bis zu einer Milliarde Euro Vorbelastungen für ein COVID‑19‑Investitionsprämienprogramm zu begründen, das Unternehmen 7 % (bzw. 14 % für bestimmte Sektoren) auf Neuinvestitionen gewährt.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird zusammen mit dem Finanzminister ermächtigt, Vorbelastungen bis zu einer Milliarde Euro für die Investitionsprämie zu begründen.
Die Investitionsprämie beträgt 7 % der förderfähigen Kosten; für Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit wird sie auf 14 % verdoppelt.
Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen an österreichischen Standorten; Anträge können vom 1. September 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt werden.
Nicht förderfähig sind klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.