Ermächtigung von Vorbelastungen für IPCEI‑Mikroelektronik (2021‑2023)
abgestimmt am
17.11.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt der Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, gemeinsam mit dem Finanzminister, Vorbelastungen bis zu 56,25 Mio. € für die Jahre 2021‑2023 zu genehmigen, um nicht‑rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen des EU‑IPCEI‑Programms für Mikroelektronik zu finanzieren.
einfache MehrheitXXVII17.11.2020
Gesetz
Wirtschaft
Elektrizitätsindustrie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort darf gemeinsam mit dem Finanzminister Vorbelastungen bis zu 56,25 Mio. € für die Jahre 2021‑2023 festlegen.
Die Ermächtigung gilt nur, wenn die Vorbelastungen jährlich mindestens 10 % der Auszahlungsobergrenze des jeweiligen Detailbudgets überschreiten.
Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Für das Jahr 2020 wird die Finanzierung bereits durch das Bundesfinanzgesetz (BFG) mit 18,75 Mio. € gesichert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.