Einführung des verpflichtenden Ethikunterrichts ab der 9. Schulstufe
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz führt ab der 9. Schulstufe den Pflichtgegenstand Ethik mit zwei Wochenstunden für Schülerinnen und Schüler ein, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, und regelt die Organisation von Ethik‑Klassen.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Gesetz
Bildung
Religion
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Der Begriff „Freigegenstand“ wird um die Formulierung erweitert, dass die Beurteilung keinen Einfluss auf den erfolgreichen Abschluss einer Schulstufe hat, außer wenn anstelle eines Pflichtgegenstandes teilgenommen wird.
Ab der 9. Schulstufe wird für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, der Pflichtgegenstand Ethik mit zwei Wochenstunden eingeführt.
Der Ethikunterricht soll möglichst zeitgleich mit dem Religionsunterricht der größten Kirchengemeinde stattfinden; bei kooperativen Religionsunterrichtsformen wird die Schülerzahl aller beteiligten Kirchen zusammengezählt.
Für berufsbildende mittlere Schulen gilt dieselbe Regelung: Ethik wird mit zwei Wochenstunden ab der 9. Schulstufe für Nicht‑Religionsunterrichtsteilnehmende eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.