Einführung eines Bildungsbonus im Arbeitslosenversicherungsgesetz
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Das AlVG wird um einen Bildungsbonus von 4 € pro Tag für Arbeitslose erweitert, die an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Der Bonus gilt für Maßnahmen, die zwischen 01.10.2020 und 31.12.2021 begonnen haben, und läuft bis Ende 2023.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Gesetz
Gesundheit
Erwachsenenbildung
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Ein täglicher Bildungsbonus von 4 € wird für die Dauer von Nach‑ und Umschulungsmaßnahmen gezahlt, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2021 begonnen haben und mindestens vier Monate dauern.
Der Bildungsbonus wird nur gewährt, wenn gleichzeitig der bereits bestehende Zusatzbetrag nach § 20 Abs. 6 gezahlt wird; fehlt dieser, entfällt auch der Bonus.
Der neue § 20 Abs. 7 tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft und endet am 31. Dezember 2023.
Die Maßnahme soll die Teilnahme an länger dauernden Qualifizierungsmaßnahmen fördern und dadurch die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.