Erhöhung der Covid‑19‑Fördersumme für Künstler*innen
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht die Höchstförderung des Covid‑19‑Fonds im Künstler‑Sozialversicherungsfond von 5 Mio. € auf 10 Mio. €, um weitere betroffene Künstler*innen und Kulturvermittler*innen zu unterstützen.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Gesetz
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der maximale Förderbetrag des Covid‑19‑Fonds im K‑SVFG wird von 5 Mio. € auf 10 Mio. € erhöht.
Zielgruppe sind selbständige Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die weder vom Härtefallfonds noch von der SVS‑Überbrückungsfinanzierung profitieren.
Die zusätzlichen 5 Mio. € werden aus dem Bundeshaushalt 2020 bereitgestellt und fließen in den Covid‑19‑Fonds des K‑SVFG.
Die Vergabe erfolgt nach Richtlinien, die auf § 25b basieren und ein vereinfachtes Entscheidungsverfahren vorsehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.