Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Argentinien regelt, welche Steuern auf Einkommen und Vermögen in welchem Staat zulässig sind, definiert Begriffe wie „Betriebstätte“ und legt Quellensteuersätze für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren fest.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für Personen, die in einem oder beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Es umfasst alle Steuern auf Einkommen und Vermögen, die von einem Vertragsstaat erhoben werden, einschließlich ähnlicher zukünftiger Steuern.
Eine „Betriebstätte“ ist jede feste Geschäftseinrichtung, die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausübt; Fischereitätigkeiten gelten erst nach 90 Tagen als Betriebstätte.
Gewinne eines Unternehmens werden nur im Staat besteuert, in dem das Unternehmen ansässig ist, es sei denn, es betreibt eine Betriebstätte im anderen Staat – dann wird der Gewinnanteil der Betriebstätte dort besteuert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.