Änderung des Zahlungsdienstegesetzes 2018 & Aufhebung des Pfandbriefstelle‑Gesetzes
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Zahlungsdienstegesetz, um EU‑Regeln zu grenzüberschreitenden Zahlungen umzusetzen und führt neue Strafbestimmungen für fehlende Transparenz ein. Gleichzeitig wird das Pfandbriefstelle‑Gesetz aufgehoben.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Gesetz
Finanzwesen
Geldwirtschaft
Verwaltungsrecht
Währungsbeziehungen
Geld- und Kreditwesen
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Schwerpunkte
Die Formulierung „und in gleicher Währung“ wird durch „in Euro“ ersetzt, sodass bei grenzüberschreitenden Zahlungen immer Euro als Referenzwährung gilt.
Ein neuer Absatz 1a führt Strafbestimmungen ein: Wer die Informations‑ und Transparenzpflichten bei Währungsumrechnungen nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 10 000 Euro bestraft werden.
Der Verweis auf die EU‑Verordnung 924/2009 wird aktualisiert, um die jüngste Änderung (EU‑Verordnung 2019/518) zu berücksichtigen.
Ein neuer § 117a dient als Umsetzungshinweis und erklärt, dass das ZaDiG‑2018 die EU‑Richtlinie 2015/2366 über Zahlungsdienste umsetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.