Gründung der EU‑LAC‑Stiftung zur Stärkung der EU‑Lateinamerika‑Karibik‑Partnerschaft
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Das Übereinkommen gründet die EU‑LAC‑Stiftung als internationale Organisation mit Sitz in Hamburg, um die Partnerschaft zwischen EU und den lateinamerikanischen sowie karibischen Staaten zu stärken. Sie arbeitet über einen Stiftungsrat, Präsidenten und Geschäftsführer und finanziert sich freiwillig durch Mitgliedsbeiträge.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Andere
Völkerrecht
Europäische Union
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Stiftung wird als internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg.
Ziel ist die Stärkung der EU‑CELAC‑Partnerschaft durch Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Wissensaustausch und Sichtbarmachung der Zusammenarbeit.
Die Organisationsstruktur umfasst einen Stiftungsrat, einen Präsidenten (vier‑jährig, wiederwählbar) und einen geschäftsführenden Direktor (ebenfalls vier‑jährig, wiederwählbar).
Finanzierung erfolgt freiwillig durch die Mitgliedsstaaten; zusätzliche Mittel können aus Drittquellen (öffentliche/ private Institutionen) gewonnen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.