Annahme der Beitritte von sechs Staaten zum Haager Kindesentführungs‑Übereinkommen
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Österreich akzeptiert die Beitritte von Belarus, Dominikanische Republik, Ecuador, Honduras, Ukraine und Usbekistan zum Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung, ohne finanzielle Mehrbelastungen.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Andere
Bürgerliches Recht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich nimmt die Beitritte von sechs Staaten zum Haager Kindesentführungs‑Übereinkommen an, um die internationale Zusammenarbeit bei Kindesentführungen zu erleichtern.
Die Annahme erfolgt auf Basis der EU‑Ratsbeschlüsse 2019/305, 2019/306, 2019/307 und 2019/308.
Für die neuen Beitritte entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für Bund, Länder oder Gemeinden.
Das Übereinkommen wird zwischen Österreich und jedem der neuen Vertragsstaaten am ersten Tag des dritten Kalendermonats nach Hinterlegung der Annahmeerklärung wirksam.
Erklärung der Republik Österreich über die Beitritte von Belarus, der Dominikanischen Republik, Ecuadors, von Honduras, der Ukraine und Usbekistans zum Übereinkommen über die zivilrechtl. Aspekte internat. Kindesentführung
Erklärung der Republik Österreich über die Beitritte von Belarus, der Dominikanischen Republik, Ecuadors, von Honduras, der Ukraine und Usbekistans zum Übereinkommen über die zivilrechtl. Aspekte internat. Kindesentführung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.