EU‑Armenien Partnerschafts‑ und Kooperationsabkommen
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Das EU‑Armenien‑Partnerschaftsabkommen schafft ein umfassendes Rahmenwerk für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit. Es regelt Handel, Investitionen, Umwelt‑ und Sozialpolitik sowie den Schutz geistigen Eigentums und enthält Mechanismen zur Streitbeilegung.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Andere
internationales Abkommen
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
Stärkung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit.
Freier Handel durch Meistbegünstigung, Inländerbehandlung und die Abschaffung von diskriminierenden Handelshemmnissen.
Förderung von Investitionen, Finanzhilfen und technischer Zusammenarbeit zur Modernisierung der armenischen Wirtschaft.
Gemeinsame Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.