Erhöhung der Staatsleistungen an Evangelische, altkatholische und israelitische Religionsgemeinschaften um 20 % ab 2018
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht ab 2018 die jährlichen Festbeträge für die Evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft um 20 % und regelt Nachzahlungen sowie eine Inflationsanpassung bei dauerhafter Geldwertminderung.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Religion
Schwerpunkte
Der jährliche Festbetrag für die Evangelische Kirche wird ab 2018 von 1 113 000 € auf 1 335 600 € erhöht – das entspricht einer Steigerung um rund 20 %.
Der jährliche Festbetrag für die altkatholische Kirche wird von 51 000 € auf 61 200 € erhöht – ebenfalls um 20 %.
Die Israelitische Religionsgesellschaft erhält ab 2018 einen Festbetrag von 369 600 € plus den Gegenwert der Gehälter von 23 Bediensteten (nach dem Durchschnittsgehalt eines Bundesbeamten).
Für die Jahre 2018‑2020 muss die Differenz zwischen den neu festgelegten Beträgen und bereits geleisteten Teilbeträgen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes nachgezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.