Änderungen des POP‑Protokolls 1998 – neue Stoffe, schnellere Verfahren
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das POP‑Protokoll: Er definiert neue Quellen, verlagert die Bezugnahme auf beste Techniken in einen Leitfaden, führt ein schnelles Änderungsverfahren ein und erweitert die Stoffliste um weitere gefährliche Chemikalien.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Andere
Umwelt
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Begriff „neue ortsfeste Quelle“ wird neu definiert: Eine Quelle, deren Bau oder wesentliche Änderung nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten des Protokolls begonnen wurde.
Die Bezugnahme auf die besten verfügbaren Techniken wird von Anhang V in einen von den Vertragsparteien verabschiedeten Leitfaden verlegt.
Der Verweis auf Anhang VII wird gestrichen; künftig gilt nur noch Anhang V.
Ein beschleunigtes Änderungsverfahren wird eingeführt: Änderungen an den Anhängen I‑IV, VI und VIII treten 90 Tage nach Annahme durch mindestens zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft.
Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betr. persistente organische Schadstoffe
Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betr. persistente organische Schadstoffe
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