Gesetz zur Finanzierung österreichischer Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI‑Beitragsgesetz 2020)
abgestimmt am
17.11.2020
Zusammenfassung
Das IFI‑Beitragsgesetz 2020 regelt Österreichs finanzielle Beiträge zu internationalen Entwicklungsbanken und -fonds, darunter AfEB, AfEF‑15, IDA‑19 sowie die MDRI‑Programme. Die Finanzierung erfolgt über Bundesschatzscheine, deren Obergrenze von 500 Mio. EUR auf 800 Mio. EUR erhöht wird.
einfache MehrheitXXVII17.11.2020
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen (bzw. die Bundesministerin) ist ermächtigt, Bundesschatzscheine zu begeben, um die österreichischen Kapitalanteile an internationalen Finanzinstitutionen zu finanzieren.
Österreich leistet einen Beitrag von 115 766 446 EUR an die 15. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF‑15).
Österreich beteiligt sich mit 8 200 212,84 SZR an der außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds im Rahmen der Multilateralen Entschuldungsinitiative (AfEF‑MDRI).
Österreich leistet einen Beitrag von 426 860 000 EUR an die 19. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑19).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.