Ermächtigung zur Vorbelastung von 48,7 Mrd. € für Schieneninvestitionen 2021‑2026
abgestimmt am
17.11.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz ermächtigt das Klimaschutz‑ und Finanzministerium, für die Jahre 2021‑2026 Vorbelastungen von bis zu 48,694 Mrd. € für Schienenprojekte zu schaffen, um den Rahmenplan 2021‑2026 zu finanzieren.
einfache MehrheitXXVII17.11.2020
Gesetz
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die BMK wird gemeinsam mit dem Finanzminister ermächtigt, Vorbelastungen bis zu 48,694 Mrd. € für die Finanzjahre 2021‑2026 zu begründen.
Die Vorbelastungen setzen sich aus Annuitäten für Investitionen (39,883 Mrd. €) und nicht‑annuitätischen Zuschüssen für Betrieb und Instandhaltung (8,811 Mrd. €) zusammen.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das frühere Vorbelastungsgesetz von 2018 (BGBl. I Nr. 21/2018) außer Kraft gesetzt.
Die Ermächtigung gilt ausschließlich für Investitionen, die bis einschließlich 2026 realisiert werden; ab 2027 ist eine neue gesetzliche Ermächtigung erforderlich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.