Staatsvertrag über den Austausch von Holocaust‑Archivalien zwischen Österreich und Israel
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt den wechselseitigen Zugang zu Holocaust‑Archivalien zwischen Österreich und Israel, erlaubt bis zu vier Forschern pro Institution die Anfertigung von Digitalisaten und legt fest, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Andere
Archiv
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Nationalrat muss das Abkommen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG genehmigen; es hat keinen politischen Charakter.
Bis zu vier von Yad Vashem nominierte Forscher erhalten Zugang zu ausgewählten Holocaust‑Archivalien im Österreichischen Staatsarchiv und in der KZ‑Gedenkstätte Mauthausen.
Die jeweiligen Institutionen (Yad Vashem, Österreichisches Staatsarchiv, KZ‑Gedenkstätte) tragen die Kosten für die Anfertigung der Digitalisate selbst.
Personenbezogene Daten dürfen nur veröffentlicht werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Dokumentation nationalsozialistischer Verbrechen besteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.