Kommunikationsplattformen‑Gesetz – Schutz vor Hass‑ und Gewalt‑Inhalten
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Das Kommunikationsplattformen‑Gesetz verpflichtet große soziale Netzwerke, ein transparentes Meldesystem für rechtswidrige Inhalte einzurichten, einen verantwortlichen Beauftragten zu benennen und regelmäßig über ihre Maßnahmen zu berichten. Verstöße können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Internet
Telekommunikation
Schwerpunkte
Plattformen, die im Vorjahr mindestens 100 000 registrierte Nutzer*innen oder einen Umsatz von 500 000 € in Österreich erzielt haben, fallen unter das Gesetz.
Betreiber müssen ein leicht auffindbares Meldesystem bereitstellen; offensichtliche Rechtsverstöße müssen innerhalb von 24 Stunden, sonst innerhalb von sieben Tagen entfernt oder gesperrt werden.
Plattformen müssen einen verantwortlichen Beauftragten und einen Zustellungsbevollmächtigten benennen; deren Kontaktdaten müssen ständig leicht zugänglich sein.
Plattformen mit mehr als einer Million Nutzer*innen berichten halbjährlich, kleinere Plattformen jährlich über die Bearbeitung gemeldeter Inhalte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.