Stärkung der Kontrolle von Explosivstoff‑Vorprodukten und Anpassung des Chemikalienrechts
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Kontrolle über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, führt ein Genehmigungs‑ und Registersystem ein und aktualisiert das Chemikaliengesetz sowie weitere Rechtsvorschriften.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Umwelt
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ein neues Genehmigungsverfahren für beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe wird eingeführt; Anträge müssen persönliche Daten, Stoffangaben und Verwendungszwecke enthalten.
Die Verlässlichkeit einer Person wird anhand von Strafregister‑Einträgen geprüft; Personen mit mehr als drei Monaten Haftstrafe gelten als nicht verlässlich.
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist für den Datenschutz verantwortlich; personenbezogene Daten dürfen nur für die im Gesetz genannten Zwecke verwendet werden und müssen nach fünf Jahren gelöscht werden.
Die Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) und das Umweltbundesamt übernehmen die zentrale Erfassung von Meldungen über gefährliche Stoffe und stellen statistische Analysen für das Ministerium bereit.
Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betr. persistente organische Schadstoffe
Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betr. persistente organische Schadstoffe
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.