COVID‑19‑Transparenzgesetz – Erweiterte Berichtspflichten für Ministerien
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Das COVID‑19‑Transparenzgesetz führt neue monatliche Berichtspflichten für alle Ministerien ein, die Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erhalten, und verlagert Zuständigkeiten bei Härtefallfonds, Non‑Profit‑Fonds und Corona‑Kurzarbeit auf die jeweiligen Fachministerien.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Gesundheit
Wirtschaft
Finanzwesen
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Geld- und Kreditwesen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Alle haushaltsleitenden Organe, die Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erhalten, müssen monatlich einen detaillierten Bericht an den zuständigen Nationalratsausschuss einreichen.
Der Bericht muss zusätzlich Angaben zu beantragten, bewilligten und abgelehnten Zweckzuschüssen von Gemeinden sowie zu den jeweiligen Investitionsprojekten enthalten.
Die monatliche Berichtspflicht für den Härtefallfonds wird von der Finanzministerin auf die Ministerinnen für Digitalisierung/Wirtschaftsstandort und Landwirtschaft/Regionen/Tourismus übertragen.
Die Berichtspflicht für Corona‑Kurzarbeit wird künftig vom Arbeits‑ und Sozialministerium monatlich an den Ausschuss für Arbeit und Soziales übermittelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.