Erweiterung des Kontenregisters & KI‑basiertes Transaktionsmonitoring zur AML/CFT‑Verbesserung
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Kontenregister um Kredit‑, Zahlungs‑ und Schließfachkonten, legt neue Meldepflichten für Banken fest und schafft KI‑basiertes Transaktionsmonitoring. Zudem erhalten verschiedene Behörden erweiterte Zugriffsrechte zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
2/3 MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Informatik
Verfassung
Finanzwesen
Steuerwesen
Geld- und Kreditwesen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Kontenregister wird um Kredit‑ und Zahlungskonten sowie um Schließfächer erweitert, sodass diese künftig meldepflichtig sind.
Banken und Finanzinstitute müssen künftig detaillierte Daten zu Kontoinhabern, wirtschaftlichen Eigentümern und bei Schließfächern die Mietdauer melden.
Die Meldepflicht für Kredit‑ und Zahlungskonten beginnt mit dem Inbetriebnahmedatum des Kontenregisters; für Schließfächer gilt der Stichtag 1. Januar 2021.
Geldwäschemeldestelle, Bundesamt für Verfassungsschutz, BVT und die Oesterreichische Nationalbank erhalten erweiterte Zugriffsrechte auf das Kontenregister für Zwecke der Geldwäsche‑ und Terrorismusbekämpfung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.