Digitalisierung des Schulunterrichts – Ausstattung mit Endgeräten
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Das SchDigiG finanziert digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe, legt ein Digitalisierungskonzept pro Schule fest und regelt den Eigentumsübergang sowie einen Eltern‑Eigenanteil von 25 %.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Bildung
Informatik
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Bund finanziert den Erwerb digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen, sofern die Schule ein Digitalisierungskonzept vorweisen kann.
Begünstigte sind alle Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe (und in 2021/22 auch Wiederholer*innen und 6.‑Klassen).
Eltern müssen 25 % des Gerätepreises zahlen; bei Nachweis von Sozialhilfe, Mindestsicherung oder ähnlichen Leistungen können sie vollständig befreit werden.
Technisch‑organisatorische Maßnahmen (z. B. MDM und Fernverwaltung) sichern die Funktionsfähigkeit, Wartung und den Datenschutz der Geräte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.