Anti‑Doping‑Bundesgesetz 2021 – Maßnahmen zur Verhinderung von Doping im Sport
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Das Anti‑Doping‑Bundesgesetz 2021 legt ein umfassendes Regelwerk zur Verhinderung von Doping im Sport fest, richtet unabhängige Institutionen ein und definiert Pflichten für Sportorganisationen, Athlet*innen und Betreuungspersonen. Es tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und ersetzt das frühere Gesetz von 2007.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Sport
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert Doping als Verstoß gegen Fair‑Play und Gesundheit und legt die Verbotsliste fest.
Eine unabhängige Dopingkontrolleinrichtung entwickelt Präventionsprogramme und koordiniert die Durchführung von Kontrollen.
Die ÖADR und USK sind unabhängige Gremien, die über Verstöße entscheiden bzw. Entscheidungen überprüfen.
Ein nationaler Test‑Pool wird eingerichtet, in dem Athlet*innen nach Risiko in Top‑, Basis‑ und Mannschaftssegmente eingeteilt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.