COVID‑19‑Ausnahme für das Kinderbetreuungsgeld 2021
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz fügt § 50 Abs. 26 hinzu, sodass Eltern von im Jahr 2021 geborenen Kindern bei der Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes den Einkommensteuerbescheid von 2019 nutzen können, wenn dadurch ein höherer Tagesbetrag entsteht.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Familie
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Gesetzgeber fügt § 50 Absatz 26 hinzu, der es Eltern von im Jahr 2021 geborenen Kindern erlaubt, für die Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes den Einkommensteuerbescheid von 2019 zu nutzen, wenn dadurch ein höherer täglicher Satz entsteht.
Ziel der Maßnahme ist es, die durch die COVID‑19‑Krise verursachten Einkommenseinbußen im Jahr 2020 auszugleichen und Eltern den Tagesbetrag zu gewähren, den sie ohne Pandemie erhalten hätten.
Die voraussichtlichen Mehrkosten belaufen sich auf etwa 5,7 Mio. €, verteilt auf 2,9 Mio. € im Jahr 2021 und 2,8 Mio. € im Jahr 2022; zusätzlich fallen einmalig rund 63 000 € für die technische Umsetzung an.
Die Regelung tritt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2020 in Kraft, gilt jedoch ausschließlich für Geburten zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 31. Dezember 2021.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.