Strafrechtliches EU‑Anpassungsgesetz 2020 – INÜG, Jugend‑ und Markt‑Reformen
abgestimmt am
20.03.2020
Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein neues Übergabegesetz für Island und Norwegen ein, modernisiert die Strafprozessordnung, stärkt die Rechte von Jugendlichen, passt EU‑Kooperationsgesetze an EuGH‑Urteile an und schafft ein Strafdelikt für die Manipulation kritischer Finanz‑Benchmarks.
2/3 MehrheitXXVII20.03.2020
Gesetz
Strafrecht
Verfassung
junger Mensch
Schwerpunkte
Ein neues Bundesgesetz (INÜG) regelt das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen, orientiert an den EU‑Regeln, aber mit einem speziellen Schutz für österreichische Staatsbürger.
Die Strafprozessordnung wird geändert, um schutzbedürftigen Beschuldigten (z. B. Behinderte) kostenfreie Verteidiger‑in‑Bereitschaft zu garantieren und die Kosten bei falscher Erklärung nachträglich zu erstatten.
Im Jugendgerichtsgesetz werden neue Rechte für Jugendliche eingeführt: verpflichtende Aufklärung über Rechte, ein beschleunigtes Verfahrensgebot, Aufzeichnung von Vernehmungen und erweiterte medizinische Untersuchungsrechte.
Das EU‑JZG wird um § 27a ergänzt, das nachträgliche Übergabeverfahren (z. B. bei weiteren Straftaten) regelt und die Zuständigkeit von Gerichten sowie Fristen klar definiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.