Novelle zum Erdölbevorratungsgesetz 2012 – Anpassung an EU‑Durchführungsrichtlinie 2018/1581
abgestimmt am
20.03.2020
Zusammenfassung
Das Parlament ändert das Erdölbevorratungsgesetz 2012, um EU‑Vorgaben zu entsprechen: neue Definitionen, erweiterte Produktkategorien, verschobene Fristen und die Zuständigkeit wird auf die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übertragen.
einfache MehrheitXXVII20.03.2020
Gesetz
Energie
Schwerpunkte
Der Verweis auf die Richtlinie 2009/119/EG wird um den Hinweis auf die Durchführungsrichtlinie (EU) 2018/1581 ergänzt.
Alle Verweise auf den "Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend" werden durch die Bezeichnung "Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie" ersetzt.
Neue Definitionen: "Erdölvorräte" (alle in Anhang A gelisteten Energieprodukte) und "Kombinierte Nomenklatur" (die Zoll‑/Statistik‑Nomenklatur nach Verordnung 2658/87).
Einführung neuer Produktkategorien: "Zusatzstoffe/Oxigenate", "Paraffinwachse" und "Ethan" als zu lagernde Vorräte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.