Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich‑Tadschikistan an den OECD‑Standard
abgestimmt am
07.07.2020
Zusammenfassung
Das Protokoll 2013 ändert das 2011 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Tadschikistan, um den OECD‑Standard für steuerliche Transparenz zu erfüllen. Es erlaubt die Weitergabe von Namen und Adressen betroffener Personen, soweit diese bekannt sind, und hat keine finanziellen Auswirkungen.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Protokoll ersetzt die bisherige Formulierung und erlaubt die Übermittlung von Namen und Adressen betroffener Personen, soweit diese bekannt sind.
Die Änderung muss vom Nationalrat nach Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG genehmigt werden.
Durch die Anpassung wird das Abkommen an den OECD‑Standard gebracht, wodurch Österreich ein negatives Ranking im Global Forum vermeiden kann.
Für das gesamte Protokoll gibt es keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt und keine neuen Stellenbesetzungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.